Salamitaktik ohne Ende. RWE schafft Fakten durch den Bau der Rheinwassertransportleitung, ohne dass im Entferntesten die Frage der Eignung des Rheinwassers für die Befüllung und/oder Einspeisung in die Feuchtbiotope geklärt ist!
Am 03.02.26 veröffentlichte Correctiv eine Recherche zu unbekannten Chemikalien im Rhein unter dem Titel: „Das unsichtbare Gift im Rhein“
Fazit sind diese drei wichtigsten Erkenntnisse (wir berichteten auf dieser Seite):
- im Rhein schwimmen tausende unbekannte Chemikalien aus Haushalts- und Industrieabwässern – niemand weiß, ob und wie gesundheitsschädlich sie sind.
- Experte können nicht ausschließen, dass einzelne dieser Stoffe auch ins Trinkwasser gelangen und die Gesundheit gefährden.
- Correctiv fand in drei eigenen Wasserproben in der Schweiz, bei Köln und in den Niederlanden hunderte unbekannter Substanzen.
Von Entnahmepunkt zu Entnahmepunkt verdoppelte sich die Schadstofffracht im Rheinwasser.
Am 13.02.2026 ergänzte Correctiv diese Recherche um die auch in unserer Pressemitteilung genannten Bedenken bzgl. der Einleitung dieses Rheinwassers in ungereinigtem Zustand in die Tagebaugruben.
„Chemiecocktail aus dem Rhein könnte in Bergbauseen landen“
Die Bezirksregierung Arnsberg schreibt in ihrem Planfeststellungsbeschluss zum beantragten Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung einschließlich der Rheinwasserentnahme dazu folgendes:
Sinngemäß: In verschiedenen Stellungnahmen von Umweltverbänden, LANUV, Erftverband, Kommunen, sogar Currenta, und privaten Einwendungen wurde die Rheinwasserqualität zur späteren Verwendung bei der Befüllung der Tagebauseen und Feuchtgebiete hinterfragt. Damit werde ein Aspekt angesprochen, der nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sei. Im übrigen sehe man keine Anhaltspunkte dafür, dass das Rheinwasser ungeeignet sei.… Die Tagebauseeherstellung sei als Gewässerausbauvorhaben planfeststellungsbedürftig, die Einleitungen und Versickerungen für die Feuchtbiotope erfordern wasserrechtliche Erlaubnisverfahren. In diesen Verfahren sei dann schutzgutbezogen über die jeweiligen qualitativen Anforderungen an die Rheinwasserqualität zu entscheiden. … In dem Rahmen sei dann auch eine Vereinbarkeit mit dem in der europäische Wasserrahmenrichtlinie definierten Verschlechterungsverbot zu prüfen.
Interessant, dass aus Industrie- und Lobbykreisen fast punktgenau eine Verwässerung genau dieser Wasserrahmenrichtlinie gefordert wird. Zukünftig soll nicht nur eine temporäre Verschlechterung des Wasserkörpers z.B. durch größere Bauvorhaben ermöglicht werden, sondern auch dauerhafte Ausnahmen im Interesse der (Chemie)-Industrie erlaubt sein. Wenn man jetzt weiß, dass RWE alleine in Brüssel 2.000.000 € für Lobbyarbeit ausgegeben hat, können wir uns vorstellen, wie solche Bedürfnisse von Großunternehmen vorgetragen und durchgesetzt werden.
Bei einem Treffen mit der Grünen Europaparlamentarierin Jutta Paulus, deren Arbeitsbereich unter Anderem das Wasser ist, machten wir ausdrücklich auf diese Gefahr aufmerksam. Wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der geltenden Wasserrahmenrichtlinie vielleicht noch zu der Verhinderung einer Einleitung dieses Rheinwassers in die Tagebaugruben führen könnte, wird dies nach einer Aufweichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie unmöglich werden.

