Salamitaktik beim Rheinwasser: Pipelinebauen heute, Umweltprüfung morgen


Salamitaktik ohne Ende. RWE schafft Fakten durch den Bau der Rheinwassertransport­leitung, ohne dass im Entferntesten die Frage der Eignung des Rheinwassers für die Be­füllung und/oder Einspeisung in die Feuchtbiotope geklärt ist! 

Am 03.02.26 veröffentlichte Correctiv eine Recherche zu unbekannten Chemikalien im Rhein unter dem Titel: „Das unsichtbare Gift im Rhein“

Fazit sind diese drei wichtigsten Erkenntnisse (wir berichteten auf dieser Seite): 

  • im Rhein schwimmen tausende unbekannte Chemikalien aus Haushalts- und Industrie­abwässern – niemand weiß, ob und wie gesundheitsschädlich sie sind. 
  • Experte können nicht ausschließen, dass einzelne dieser Stoffe auch ins     Trinkwasser gelangen und die Gesundheit gefährden. 
  • Correctiv fand in drei eigenen Wasserproben in der Schweiz, bei Köln und in den Niederlanden hunderte unbekannter Substanzen.

Von Entnahmepunkt zu Entnahmepunkt verdoppelte sich die Schadstofffracht im Rheinwasser.

Am 13.02.2026 ergänzte Correctiv diese Recherche um die auch in unserer Pressemitteilung ge­nannten Bedenken bzgl. der Einleitung dieses Rheinwassers in ungereinigtem Zustand in die Tagebaugruben.

„Chemiecocktail aus dem Rhein könnte in Bergbauseen landen“

Die Bezirksregierung Arnsberg schreibt in ihrem Planfeststellungsbeschluss zum beantragten Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung einschließlich der Rheinwasserentnahme dazu folgendes: 

Sinngemäß: In verschiedenen Stellungnahmen von Umweltverbänden, LANUV, Erftverband, Kommunen, sogar Currenta, und privaten Einwendungen wurde die Rheinwasserqualität zur späteren Verwendung bei der Befüllung der Tagebauseen und Feuchtgebiete hinterfragt. Damit werde ein Aspekt angesprochen, der nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sei. Im üb­rigen sehe man keine Anhaltspunkte dafür, dass das Rheinwasser ungeeignet sei.… Die Tage­bauseeherstellung sei als Gewässerausbauvorhaben planfeststellungsbedürftig, die Einlei­tungen und Versickerungen für die Feuchtbiotope erfordern wasserrechtliche Erlaubnisver­fahren. In diesen Verfahren sei dann schutzgutbezogen über die jeweiligen qualitativen Anfor­derungen an die Rheinwasserqualität zu entscheiden. … In dem Rahmen sei dann auch eine Vereinbarkeit mit dem in der europäische Wasserrahmenrichtlinie definierten Verschlech­terungsverbot zu prüfen. 

Interessant, dass aus Industrie- und Lobbykreisen fast punktgenau eine Verwässerung genau dieser Wasserrahmenrichtlinie gefordert wird. Zukünftig soll nicht nur eine temporäre Ver­schlechterung des Wasserkörpers z.B. durch größere Bauvorhaben ermöglicht werden, sondern auch dauerhafte Ausnahmen im Interesse der (Chemie)-Industrie erlaubt sein. Wenn man jetzt weiß, dass RWE alleine in Brüssel 2.000.000 € für Lobbyarbeit ausgegeben hat, können wir uns vorstellen, wie solche Bedürfnisse von Großunternehmen vorgetragen und durchgesetzt wer­den. 

Bei einem Treffen mit der Grünen Europaparlamentarierin Jutta Paulus, deren Arbeitsbereich unter Anderem das Wasser ist, machten wir ausdrücklich auf diese Gefahr aufmerksam. Wenn eine Umweltverträglich­keitsprüfung unter Berücksichtigung der geltenden Wasserrahmenrichtlinie vielleicht noch zu der Verhinderung einer Einleitung dieses Rheinwassers in die Tagebaugruben führen könnte, wird dies nach einer Aufweichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie unmöglich werden. 


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