Pressemitteilung: CORRECTIV-Recherche „Das unsichtbare Gift im Rhein“ belegt proble­matischen Ansatz der Flutung der Tagebaue Hambach und Garzweiler mit Rheinwasser


Wasserbündnis Rheinisches Revier
Pressekontakt (Telefon: 01520 – 9842826, Werner Link u. Maria Arians)
Email: unser-wasser-rheinland@systemli.org
Datum: 3. Februar 2026

Die heute unter https://correctiv.org/ veröffentlichte Recherche „Das unsichtbare Gift im Rhein“ belegt, dass völlig unbekannte Schadstoffe in sehr großer Menge sowohl von der Industrie als auch von der Landwirtschaft und anderen Anrainern in den Rhein geleitet werden – über die genehmigten Einleitungsmengen hinaus.

Diese unbe­kannten und daher nicht überwachten Schadstoffe belasten neben den wenigen bekann­ten und somit überwachten das Rheinwasser, welches RWE zur Flutung der Tagebaue bei Dorma­gen ab 2030 entnehmen möchte. Durchschnittlich ca. 340 Millionen Kubikmeter belastetes Rhein­wasser pro Jahr dürften durch die geplante Rheinwassertransportleitung (RWTL) ungereinigt in die Gruben gepumpt werden. Somit können Schadstoffe in die entleerten Grundwasserleiter einsickern. Werner Link: „Oft kann nur die Existenz eines unbekannten Stoffes nachgewiesen werden, nicht aber seine Herkunft, seine genaue chemische Struktur und Wirksamkeit. Dies stellt eine noch größere Gefahr für das Grundwasser und nachfolgend für unser Trinkwasser dar.“

Die letzte Woche durch die Bezirksregierung Arnsberg nach Bergrecht erteilte Genehmigung für die RWTL gestattet lediglich die Wasserentnahme aus dem Rhein und den Bau der Leitung, nicht aber die Einleitung des Rheinwassers in die Tagebaugruben. Dafür ist eine gesonderte Beantragung und Genehmigiung nach Wasserrecht nötig. Maria Arians: „Nach geltendem EU-Recht (Wasserrah­menrichtlinie) dürfte eine Genehmigung zur Einleitung nicht erteilt werden, da sich eine Ver­schlechterung der Wasserqualität ergeben würde. Diese Salami-Taktik von RWE ist bekannt: erst Fakten durch Teilgenehmigungen schaffen, dann hinterher von Sachzwängen reden.“

Im wahrsten Sinne des Wortes „ausbaden“ müssen es die zukünftigen Generationen.

Zusatzinfo:

Die Recherche bestätigt, dass eine vierte Reinigungsstufe zur Minimierung von problematischen Mikroschadstoffen zwingend notwendig wäre. Diese Forderung erhebt auch der BUND.
Ab 2027 soll es strengere Auflagen für die Industrie und strengere Kontrollen geben und das Vor­sorgeprinzip soll greifen. So sollen große Unternehmen verpflichtet werden, sich an den Kosten der Abwasserreinigung zu beteiligen. Die europäische kommunale Abwasserrichtlinie KARL muss schnellstmöglich – ohne sie aufzuweichen – nationales Recht werden.


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