Mit der neuen Trinkwasserverordnung gelten in Deutschland erstmals Grenzwerte für die hochproblematischen „Ewigkeitschemikalien“ PFAS. Ab 2026 darf die Summe von 20 PFAS-Stoffen im Trinkwasser 100 ng/l nicht überschreiten, ab 2028 für vier besonders relevante PFAS nur noch 20 ng/l. Das ist ein wichtiger Schritt – doch eine aktuelle Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) droht, diesen Fortschritt zu entwerten.
Denn das UBA ermöglicht es Gesundheitsämtern, bei Überschreitungen sogenannte Maßnahmenwerte festzulegen und diese können im Extremfall bis zu 5.000 ng/l betragen. Das entspricht dem 50-Fachen des künftigen Grenzwertes. Zwar sind diese Abweichungen formal befristet, doch sie können sich über Jahre hinziehen.
Das Problem: Kommunen und Versorger könnten versucht sein, sich solche Abweichungen genehmigen zu lassen, anstatt die Quellen der PFAS-Belastung konsequent zu beseitigen oder wirksame Filter- und Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. So wird ein Instrument zur Ausnahme schnell zur neuen Normalität.
Hinzu kommt: Die Bewertung betrachtet fast ausschließlich die Aufnahme über das Trinkwasser, nicht die zusätzliche Belastung über Lebensmittel, Böden oder Luft. Für viele Menschen ist PFAS längst ein täglicher Cocktail aus mehreren Quellen.
Wir fragen daher:
- Was ist ein Grenzwert noch wert, wenn er derart flexibel ausgelegt werden kann?
- Wer entscheidet über die Akzeptanz solcher Abweichungen und auf welcher Grundlage?
- Wer ist verpflichtet, sofort zu handeln, zu sanieren und zu filtern und wo ist das verbindlich geregelt?
Was ist ein Grenzwert noch wert, wenn er derart flexibel ausgelegt werden kann?
PFAS sind giftig, langlebig und reichern sich im Körper an. Ein vorsorgender Gesundheitsschutz darf nicht zur Verhandlungsmasse werden. Statt großzügiger Ausnahmen braucht es klare Pflichten zur Ursachenbeseitigung, transparente Entscheidungen und den konsequenten Einsatz der besten verfügbaren Technik.
Trinkwasser ist kein Experimentierfeld – sondern ein Grundrecht.

