Appell von Nichtregierungsorganisationen an Bezirksregierung Arnsberg

Die Bezirksregierung Arnsberg hat den von der RWE Power AG beantragten Rahmenbetriebsplan für den Bau und Betrieb einer Transportleitung für Rheinwasser von der Entnahmestelle in Dormagen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich der Rheinwasserentnahme zugelassen (siehe Pressemitteilung vom 29.01.2026: https://www.bra.nrw.de/presse/rahmenbetriebsplan-fuer-den-bau-und-betrieb-der-rheinwassertransportleitung-zugelassen und Pressemitteilung der RWE Power AG vom 29.01.2026: https://www.rwe.com/presse/rwe-power/2026-01-29-rheinwassertransportleitung-genehmigung-erteilt/).
Die unterzeichnenden Nichtregierungsorganisationen fordern die Bezirksregierung Arnsberg auf, die Zulassung zu pausieren, um sie auf neueste Berichte und Untersuchungen hin zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Erkenntnisse der Berichte in die Zulassung einfließen und Berücksichtigung finden. Die Bezirksregierung soll bis auf Weiteres auf eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung verzichten.
Warum fordern wir ein Moratorium für die Zulassung der Rheinwassertransportleitung?
- Die UN hat eine dramatische Untersuchung veröffentlicht: https://unu.edu/inweh/collection/global-water-bankruptcy – Globaler Wasserbankrott: Leben jenseits unserer hydrologischen Mittel in der Nachkrisenzeit“ – die Welt sei in eine neue Phase eingetreten ist: Immer mehr Flussbecken und Grundwasserleiter verlieren die Fähigkeit, zu ihrem historischen „Normalzustand“ zurückzukehren. Dürren, Wasserknappheit und Verschmutzungsepisoden, die einst wie vorübergehende Schocks aussahen, werden vielerorts chronisch und signalisieren einen Zustand nach der Krise, den der Bericht als Wasserbankrott bezeichnet. Der Bericht plädiert für einen grundlegenden Wandel in der globalen Wasserpolitik – von der wiederholten Reaktion auf Notfälle hin zu einem „Insolvenzmanagement“. Das bedeutet, der Übernutzung mit transparenter Wasserbilanzierung, durchsetzbaren Grenzwerten und dem Schutz des wasserbezogenen Naturkapitals, das Wasser produziert und speichert – Grundwasserleiter, Feuchtgebiete, Böden, Flüsse und Gletscher – zu begegnen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Übergänge explizit auf Gerechtigkeit ausgerichtet sind und gefährdete Gemeinschaften und Lebensgrundlagen schützen.
- Der NABU und die Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) haben vor kurzem eine Studie veröffentlicht, die verdeutlicht: Deutschland verliert mehr Wasser, als seine natürlichen Systeme in der Fläche wieder auffüllen können und sowohl der Klimawandel als auch veränderte Landnutzungsmuster beschleunigen diese Entwicklung weiter. Naturbasierte Lösungen, die den Wasserrückhalt neu denken und Landschaften regenerieren, können diese Resilienz wiederherstellen. https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/260114_nabu_x_bcg_water_study_short_version_german_compressed_vfinal.pdf
- An zahlreichen Forschungsstellen wird zu „Potenzialen und Risiken der landbasierten CO₂-Entnahme“geforscht. Ergebnisse liegen vor und sollten in Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden und zur Umsetzung geführt werden.
- Das Rechtsgutachten des BUND zu Tagebau-Seen: RWE muss für Rheinwasser zahlen. Wer kommt für die Folgekosten der Braunkohleförderung auf? https://bund-mg.de/rechtsgutachten-des-bund-zu-tagebau-seen-rwe-muss-fuer-rheinwasser-zahlen/
- Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist mit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2024 zu nationalem Recht geworden.
- NRW hat seit 2013 ein Klimaschutzgesetz und seit kurzem auch ein Klimaanpassungsgesetz.
- Die NRW-Landesverfassung stellt den Schutz der Natürlichen Lebensgrundlagen unter den Schutz des Landes und seiner Organe.
- Die am 03.02.2026 veröffentlichte Darstellung des Recherche-Netzwerks Correctiv belegt eindeutig, dass durch die Einleitung ungereinigten Rheinwassers in die Tagebauseen geltendes europäisches Recht gebrochen werden wird. https://correctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser
Darüber, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen von überragendem öffentlichen Interesse ist, dürfte allgemeine Einigkeit bestehen. Wir bitten, uns zu übermitteln, wie dies und die weiteren angesprochenen Punkte in der Zulassung umgesetzt sind.
Erst wenn Aussagen dazu vorliegen, kann sich zeigen, ob und ggf. wie der Antrag von RWE genehmigungsfähig sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Markus Dufner
Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V.
Unterzeichnende Nichtregierungsorganisationen:
attac AG Energie Klima Umwelt
Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
FIAN
Initiative Buirer für Buir
NABU NRW
Wasserbündnis Rheinisches Revier

